Pflichtangaben gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („SFDR“).
Die ALSTIN II Fonds GmbH & Co. KG und ALSTIN II GmbH (nachfolgend gemeinsam als „ALSTIN“ oder der „Fonds“ bezeichnet) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses. Nachhaltigkeitsrisiken sind ökologische, soziale oder Governance-Ereignisse oder -Bedingungen, deren Eintreten einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der Anlage haben könnten. ALSTIN berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des Due-Diligence-Prozesses vor jeder Investition. Seit 2021 beinhaltet dies auch eine Bewertung von ESG-Risiken unter Verwendung des Invest Europe ESG Due Diligence Fragebogens. Die Ergebnisse dieser Auswertung fließen dann in die Investitionsentscheidung ein. ALSTIN bleibt in ihrer Entscheidung frei, von einer Investition abzusehen oder trotz Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren, wobei ALSTIN auch Maßnahmen zur Reduzierung oder Abschwächung von Nachhaltigkeitsrisiken anwenden kann. ALSTIN wendet jederzeit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an und berücksichtigt dabei die strategische Relevanz einer Investition sowie deren transaktionalen Kontext.
ALSTIN verfolgt eine Risikokapitalstrategie und investiert hauptsächlich in Unternehmen aus dem Bereich der digitalen Wirtschaft. Da es in der digitalen Wirtschaft tendenziell selten negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gibt, berücksichtigt ALSTIN formal keine negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeit, sollten jedoch während des Investitionsprozesses negative Auswirkungen identifiziert werden, wird ALSTIN diese negativen Auswirkungen bewerten und im Falle eines negativen Ergebnisses von einer Investition absehen.
Da es sich bei der Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU 2019/2088) („SFDR“) und den begleitenden Regulatory Technical Standards („RTS“) um neue Gesetzgebungsakte handelt, gibt es nur sehr wenig oder gar keine praktische Erfahrung bzw. Praxis in Bezug auf die Anwendung ihrer jeweiligen Bestimmungen. Daher würden bei der Anwendung dieser Bestimmungen auf die von ALSTIN verfolgten Strategien erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Wenn und soweit diese Unsicherheiten ausgeräumt werden und sich eine praktikable Markt- und Verwaltungspraxis in dieser Hinsicht entwickelt, wird ALSTIN zu gegebener Zeit die Befolgung dieser Bestimmungen neu bewerten.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
ALSTIN bezieht ESG-Prinzipien in ihre Investitionsprozesse und in ihre Überwachungsprozesse ein. Der Fonds investiert auch in nachhaltige Start-ups, verfolgt aber kein primär nachhaltiges Anlageziel im Sinne von Art. 9 SFDR.
a.) Ökologische und/oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds investiert in oder unterstützt weder direkt noch indirekt Unternehmen, einschließlich Portfoliounternehmen oder andere Einrichtungen, deren Geschäftstätigkeit in folgenden Bereichen besteht: Waffen und Munition, Tabakwaren, harte Spirituosen, Glücksspiel, Pornografie, illegale Software (Hacking).
Der Fonds prüft regelmäßig nachhaltige Investitionsmöglichkeiten und tätigt auch Investitionen in Unternehmen, die entweder aktiv ökologische und/oder soziale Merkmale fördern oder sich an solche Richtlinien halten, jedoch investiert der Fonds keinen festen Prozentsatz seiner Kapitalzusagen in solche Unternehmen und der Fonds hat nachhaltige Anlagen nicht als vorrangiges Ziel im Sinne von Art. 9 SFDR.
b.) Überwachung von ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
ALSTIN überwacht für den Fonds laufend die Einhaltung der ESG-Merkmale. Auf jährlicher Basis stellt ALSTIN ihren Portfoliounternehmen den Invest Europe ESG Due Diligence Fragebogen zur Verfügung, um mögliche negative Nachhaltigkeitsauswirkungen zu bewerten. ALSTIN prüft solche ausgefüllten Fragebögen nach Erhalt sorgfältig. Darüber hinaus bemüht sich ALSTIN bei der Verhandlung von Investitionen in ein Portfoliounternehmen, eine Nebenabrede zu treffen, die das Portfoliounternehmen verpflichtet, ALSTIN ad-hoc schriftlich zu benachrichtigen, wenn negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erkennbar werden. In solchen Fällen prüft ALSTIN alle von den Portfoliounternehmen ad-hoc zur Verfügung gestellten Informationen und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob Maßnahmen zur Behebung möglicher oder bestehender negativer Auswirkungen ergriffen werden müssen.
c.) Methodologie
Die derzeit angewandten Methoden umfassen die Sammlung von Informationen über den Invest Europe ESG Due Diligence Fragebogen von den Portfoliounternehmen vor der Investition und fortlaufend auf jährlicher Basis. Bisher gibt es keine quantitative Messung in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale und es werden derzeit keine Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet. Der Fragebogen wird von der Portfolio-Gesellschaft ausgefüllt. Weitere Recherchen und Untersuchungen durch ALSTIN werden nicht regelmäßig durchgeführt.
d.) Beschränkungen der Methoden und Daten
Die im Rahmen der Due Diligence von ALSTIN über den Fragebogen erhobenen Informationen werden nur dann extern verifiziert, wenn der Verdacht auf Falschangaben besteht. Es kann daher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass in bestimmten Fällen falsche Angaben unentdeckt bleiben. Da die Investitionen des Fonds für mehrere Jahre getätigt werden, erachtet es ALSTIN als vorrangig, als Schutzmaßnahme im Hinblick auf die in diesem Abschnitt beschriebenen Einschränkungen ein Vertrauensverhältnis mit der Portfolio-Gesellschaft aufzubauen und zu pflegen.
e.) Due-Diligence-Prüfung
Zunächst wird im Rahmen der Due Diligence anhand des Invest Europe ESG Due Diligence Fragebogens geprüft, wie sich die Investition des Fonds in das Portfoliounternehmen auf die oben genannten ökologischen oder sozialen Merkmale auswirkt. Über den Fragebogen werden von den Portfoliounternehmen qualitative Aussagen ökologischer oder sozialer Art sowie in Bezug auf die Unternehmensführung abgefragt, die dann bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Die Ergebnisse in Bezug auf Umwelt- oder Sozial- oder Corporate-Governance-Aspekte sind unverbindlich und werden unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich des Umfangs der Investition, ihrer strategischen Bedeutung, ihres geplanten Verlaufs sowie des Transaktionskontexts, berücksichtigt.
f.) Grundsätze des Engagements
Sollte ALSTIN im Namen des Fonds potenzielle Probleme im Zusammenhang mit Umwelt- oder sozialen Merkmalen feststellen, wird sie mit der Geschäftsführung des Portfoliounternehmens Gespräche führen, um solche Auswirkungen zu lösen, zu reduzieren oder abzuschwächen – vorausgesetzt, dass solche Bemühungen stets in einem Rahmen bleiben, den ALSTIN nach eigenem Ermessen als verhältnismäßig im Hinblick auf den Umfang und die strategische Bedeutung der jeweiligen Investition in die Portfoliounternehmen erachtet und der die jeweiligen Verhandlungspositionen und den Transaktionskontext berücksichtigt.